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HERLITZIUS | NOTARE · RECHTSANWÄLTE · FACHANWÄLTE | DRUBBEL 1-2 | 48143 MÜNSTER | 0251 48 88 38-0

Testamente

Mit der Vorstellung von dem, was sein soll, wenn man einmal selbst nicht mehr alle Zügel in der Hand hat, befasst man sich nur ungern. Das ist nur menschlich. Man sollte sich aber klar machen, was man sich und seinen Angehörigen antun kann, wenn man dies nicht sinnvoll, klar und eindeutig regelt und wenn man nicht Vorsorge dafür trifft, dass die gewünschte Regelung auch praktisch umgesetzt werden kann. Bei der Entscheidung, ob die gesetzliche Regelung passt oder ob ein Testament sinnvoll ist, berät Sie der Notar. Nach Ihren Vorgaben entwickelt er mit Ihnen - stets in enger Abstimmung mit Ihrem Steuerberater - Ihre Nachfolgeplanung und gießt sie in die gebotene rechtliche Form eines Testamentes, eines Übertragsvertrages zur vorweggenommenen Erbfolge oder einer Vorsorgevollmacht.

DR. STEPHAN HERLITZIUS

DR. IUR. STEPHAN HERLITZIUS. LL.M.
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DR. MARKUS HEUKAMP

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