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Dr. Stephan Herlitzius: Ihr Notar in Münster für den Vermögensaufbau mit Immobilien
Unser Herzensanliegen ist es, unsere Mandanten beim Vermögensaufbau mit Immobilien zu unterstützen, indem wir dafür sorgen, dass sie die richtigen Immobilien in der richtigen Rechtsform und in der auf sie zugeschnittenen steuerlich optimierten Struktur erwerben und entwickeln und dabei mit dem richtigen Nutzungskonzept erfolgreich sind. Damit sie finanziell unabhängig sind und das über Generationen hinweg auch bleiben.
Unsere Kanzlei wurde im Jahre 1934 von Dr. Ernst Herlitzius gegründet und ist damit eine der ältesten in Münster. Sie finden uns am Anfang des Prinzipalmarktes am Fuße der Lamberti-Kirche.
Neben der Beglaubigung von Unterschriften erstellt unser Notar vor allem Entwürfe im Bereich Kaufvertrag, Bauträgervertrag, Teilungserklärung, Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sowie Gesellschaftsvertrag, stimmt sie so mit den Beteiligten ab, dass diese ihre Ziele optimal verwirklichen können, und beurkundet sie dann.
Spezialgebiete von Notar Dr. Stephan Herlitzius:
- Immobilienkaufverträge
- Vermögensaufbau mit Immobilien
- Projektentwicklung + Bauträgerverträge
- Gesellschaftsrechtliche Umwandlungen zur Steueroptimierung.
Auch als Rechtsanwalt ist Dr. Stephan Herlitzius in den Rechtsgebieten rund um den Vermögensaufbau mit Immobilien tätig, nämlich: Immobilien-Kaufverträge, Bauträgerverträge, Teilungserklärungen, Erbrecht und Gesellschaftsrecht.
Ein eingespieltes Team mit 17 Mitarbeiten, davon 4 Notarfachwirtinnen/Notarfachangestellte und 7 juristische wissenschaftliche Mitarbeiter, bilden das Back-Office.
Notarielle Beurkundung von Kaufvertrag, Testament und Patientenverfügung
Als Träger eines öffentlichen Amtes ist der Notar unabhängig und unparteiisch für die Beteiligten tätig. Benötigen Sie beispielsweise rechtliche Beratung für einen Kaufvertrag über ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung, betreuen Sie unsere Notare in Münster umfassend, erstellen und erklären den Entwurf und führen die Beurkundung durch. Wer eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in Erwägung zieht, wird ebenso umfassend über die hierzu bestehenden rechtlichen Möglichkeiten und ihre Vor- und Nachteile beraten. Dasselbe gilt für das Verfassen eines Testaments. Auch hier übernimmt der Notar persönlich den Entwurf und eine entsprechende Beurkundung. Weitere wichtige Bereiche sind Entwurf, Beratung und Beurkundung von Ehevertrag, Gesellschaftsgründung und Gesellschaftsvertrag sowie die Beglaubigung von Unterschriften.
Als Rechtsanwalt berät Sie Dr. Stephan Herlitzius in den Bereichen Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht und Erbrecht
Anders als der Notar vertritt der Rechtsanwalt nur die Interessen derjenigen Partei, die ihn engagiert hat. Der anwaltliche Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt im systematischen Vermögensaufbau mit Immobilien, speziell im richtig strukturierten Immobilienkauf, im Gesellschaftsrecht und im Erbrecht. Planen Sie zum Beispiel eine Gesellschaftsgründung in Münster oder auch in einer anderen Stadt in Deutschland, unterstützen wir Sie als Notare oder Rechtsanwälte, angefangen bei der Beratung zur Rechtsformwahl in Abstimmung mit Ihrem Steuerberater.
Wenn Sie rechtliche Beratung für einen Kaufvertrag, einen Bauträgervertrag, ein Testament, eine Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung oder im Bereich Gesellschaftsrecht in Münster oder auch in einer anderen Stadt in Deutschland benötigen, dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Die Mitglieder unserer Kanzlei stehen Ihnen mit ihrem Fachwissen als Notar bzw. Rechtsanwalt oder Fachanwalt gerne zur Verfügung.