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HERLITZIUS | NOTARE · RECHTSANWÄLTE · FACHANWÄLTE | DRUBBEL 1-2 | 48143 MÜNSTER | 0251 48 88 38-0

Scheidungsfolgenvereinbarungen

Leider ist es so, dass nicht jede Ehe glückt. In vielen Fällen ist es sogar so, dass die Eheleute zu dem Schluss kommen, dass eine Fortsetzung der Ehe keinen Sinn hat. Sie lassen sich scheiden. Häufig kommt es dann dazu, was eigentlich keiner will: Rosenkrieg - ein Filmtitel, der sprichwörtliche Bedeutung erlangt hat. Das kostet, nüchtern betrachtet, beide Seiten unwiederbringlich Lebenszeit und bringt jedem der Betroffenen nur bleibenden Schaden. Als Alternative bietet es sich an, möglichst frühzeitig zum Notar zu gehen und sich durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung auch rechtlich wieder voneinander zu lösen, um wieder nach vorne blicken zu können.

Der Notar bietet die Gewähr für eine ausgewogene Beratung und Vertragsgestaltung, selbstverständlich unter Einbeziehung der jeweiligen anwaltlichen und steuerlichen Berater.

DR. STEPHAN HERLITZIUS

DR. IUR. STEPHAN HERLITZIUS. LL.M.
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