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HERLITZIUS | NOTARE · RECHTSANWÄLTE · FACHANWÄLTE | DRUBBEL 1-2 | 48143 MÜNSTER | 0251 48 88 38-0

Eheverträge

Mit der Heirat treten kraft Gesetzes eine ganze Reihe von Rechtsfolgen ein, z.B. Unterhaltspflichten. Hierüber machen sich viele Jungvermählte - verständlicherweise - keine Gedanken. Wer insoweit aber Genaueres wissen möchte, kann sich an den Notar wenden. Er unterrichtet die Eheleute über das, was nach dem Gesetz für ihre Ehe und für den Fall einer Scheidung gelten würde. Dabei ermittelt er auch, ob dies mit den Wünschen der Eheleute übereinstimmt. Der Notar berät erforderlichenfalls darüber, wie die gesetzlichen Regelungen durch einen Ehevertrag an eigene Vorstellungen angepasst werden können.

DR. STEPHAN HERLITZIUS

DR. IUR. STEPHAN HERLITZIUS. LL.M.
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DR. MARKUS HEUKAMP

DR. IUR. MARKUS HEUKAMP, LL.M.
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