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HERLITZIUS | NOTARE · RECHTSANWÄLTE · FACHANWÄLTE | DRUBBEL 1-2 | 48143 MÜNSTER | 0251 48 88 38-0

Bauträgerverträge

Manchem Bauherrn ist Kostensicherheit besonders wichtig und er möchte die Schwierigkeiten, die sich aus der Notwendigkeit ergeben, viele Handwerker zu koordinieren, nicht selbst meistern müssen. In vielen Fällen, gerade bei größeren Projekten, ist es auch gar nicht möglich, die mit dem Bauvorhaben verbundenen Risiken allein zu tragen. In solchen Fällen kann man einen sogenannten Bauträger einschalten. Zumeist werden von Bauträgern sogar bereits Objekte mit weitgehend fertiger Planung angeboten.

Der Notar entwirft und beurkundet Bauträgerverträge als Verträge, die die Beziehungen zwischen dem Bauherrn bzw. Erwerber einerseits und dem Bauträger andererseits regeln. Nach der Beurkundung steuert der Notar die rechtliche Durchführung dieses Vertrages bis hin zur Bildung des Grundbuches und zur Eigentumsumschreibung auf den Erwerber.

DR. STEPHAN HERLITZIUS

DR. IUR. STEPHAN HERLITZIUS. LL.M.
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