Mandantenhinweis zum Jahresende – Verjährung droht!
Samstag, 10. November 2018
Das Jahresende ist für die Inhaber noch nicht erfüllter Forderungen ein wichtiger Zeitpunkt: Ansprüche, für welche die regelmäßige, d.h. dreijährige Verjährungsfrist gilt, könnten zum 1. Januar des neuen Jahres verjährt sein.
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Mandantenhinweis zur steuerlichen Behandlung von Zivilprozesskosten
Donnerstag, 15. März 2018
Der BFH hat entschieden, dass Zivilprozesskosten bei der Einkommensteuer als „außergewöhnliche Belastungen“ abziehbar sind.
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