Mandantenhinweis zur Vererblichkeit von Urlaubsansprüchen
Mittwoch, 27. Juni 2018
Nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) war ein Urlaubsanspruch nicht vererblich. Lediglich ein so genannter Urlaubsabgeltungsanspruch, der dadurch entsteht, dass bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch nicht erfüllte Urlaubsansprüche des Arbeitnehmers bestehen, kann auf Erben des verstorbenen Arbeitnehmers übergehen. Entscheidend war jedoch, dass der Arbeitnehmer das Ende des Arbeitsverhältnisses gewissermaßen überlebt hat. Da der Urlaubsabgeltungsanspruch als
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Mandantenhinweis zu unbilligen Weisungen des Arbeitgebers
Freitag, 06. April 2018
Bisher durfte sich der Arbeitnehmer nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) nicht selbstständig über eine unbillige Weisung des Arbeitgebers, die nicht bereits aus anderen Gründen unwirksam war, hinwegsetzen, sondern musste das Arbeitsgericht anrufen und war vorläufig, bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Unverbindlichkeit der Leistungsbestimmung, an die Weisung gebunden.
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